Leadinvestoren
Der Clusterfonds Innovation beteiligt sich in Kooperation mit einem weiteren Beteiligungsgeber (= Leadinvestor), der die Beteiligung des Clusterfonds Innovation auf der Basis eines Kooperationsvertrages mitbetreut und dem Unternehmen parallel zum Clusterfonds Innovation eine Beteiligung zur Verfügung stellt.
Die Funktion des Leadinvestors kann von anderen Beteiligungs-/VC-Gesellschaften (siehe auch Finanzierungspartner) aber auch von Business Angels, bzw. im Einzelfall, solange die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die finanzielle Eigenständigkeit des Beteiligungsunternehmens gewahrt bleiben, auch von anderen Unternehmen übernommen werden.
Der Clusterfonds Innovation arbeitet mit allen am Markt agierenden VC-/Beteiligungsgesellschaften und Business Angels zusammen. Die Auswahl des Leadinvestors erfolgt durch das Unternehmen.
Scheidet der Leadinvestor aus, z.B. durch einen Verkauf seiner Unternehmensanteile, endet auch die Beteiligung des Clusterfonds Innovation. Der Clusterfonds Innovation veräußert seine Anteile am Unternehmen gemeinsam mit dem Leadinvestor.
Ist der Clusterfonds Innovation in stiller Form am Unternehmen beteiligt, wird bei einem Exit des Leadinvestors die stille Beteiligung mit der vereinbarten Endvergütung zur Rückzahlung fällig.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem ERP-Startfonds der KfW wird ein zusätzlicher „Multiplikatoreffekt“ auf das eingesetzte Kapital des Leadinvestors erreicht. (Siehe auch Finanzierungsangebote)
Aufgaben des Leadinvestors
- Mitwirkung bei der Erstellung der Antragsunterlagen, Prüfung und Dokumentation der Beteiligungsvoraussetzungen
- Durchführung einer eigenen Due Diligence und Übermittelung der eigenen Beteiligungsentscheidung und der Due Diligence – Unterlagen an den Clusterfonds Innovation
- Laufende Unterstützung des Unternehmens und des Unternehmensmanagement als Coach/Mentor, z.B. in Fragen der Unternehmensstrategie und deren Umsetzung
- Kontaktvermittlung zu potenziellen Kunden und Partnern
- Regelmäßige Unterrichtung des Clusterfonds Innovation über die wirtschaftliche Lage des Beteiligungsnehmers, über den Verlauf des Innovationsvorhabens und einen beabsichtigten Exit
- Prüfung und Bestätigung des Nachweises über die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der vom Clusterfonds Innovation zur Verfügung gestellten Beteiligung

